Räumpflicht bei Eis und Schnee
Derzeit sind die Gehwege im Stadtgebiet Grafing aufgrund der Witterung stellenweise sehr glatt und teilweise nur eingeschränkt begehbar.
Wir weisen darauf hin, dass alle Grundstückseigentümer, deren Anwesen innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen, gemäß der Winterdienst- und Reinigungsverordnung der Stadt Grafing b. M. verpflichtet sind, die angrenzenden Gehwege in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
Die Räum- und Sicherungsarbeiten sind
· an Werktagen ab 7:00 Uhr und
· an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr
durchzuführen. Der geräumte Gehweg muss sicher begehbar sein.
Kommt es zu einem Sturz mit Personenschaden, weil der Gehweg nicht ordnungsgemäß geräumt oder gestreut wurde, kann eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem sicherungspflichtigen Grundstückseigentümer bestehen.
Zulässige Streumittel sind:
Sand, Riesel und Kies.
Streusalz darf nur bei besonderer Glättegefahr verwendet werden, zum Beispiel an Treppen, starken Steigungen oder Gefällen.
Wir bitten alle Verpflichteten, ihrer Räum- und Streupflicht gewissenhaft nachzukommen.
Es gilt die Winterdienst- und Reinigungsverordnung der Stadt Grafing b. M. vom 12.02.2021.

