Kontakt:
- Julia Rainert
- Stiftungsverwaltung
- Rathausgasse 1 // Raum K16
- 08092 / 703 2117
Die Skasa-Stiftung
Gemeinnützige Stiftung für kulturelle und soziale Zwecke
Die Stiftung
Stadt GrafingAm Freitag, den 20.02.2026 wurde im Grafinger Rathaus die am 16.12.2025 gegründete „Skasa-Stiftung“ vorgestellt, die von der Stadt Grafing als Stiftungsträgerin verwaltet und von Wirtschaftsförderin Julia Rainert als kommunaler Ansprechpartnerin betreut wird.
Die Skasa-Stiftung ist eine unselbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts und eine sogenannte Ewigkeitsstiftung. Dies bedeutet, dass das eingebrachte Stiftungsvermögen stets erhalten bleiben und der Zweck der Stiftung ausschließlich durch die aus diesem Grundstockvermögen anfallenden Erträge sowie aus Spenden erfüllt werden muss.
Der Stifter Michael Skasa
Der im Jahr 1942 geborene Stifter und Grafinger Michael Skasa war der Kultur stets verbunden. Er arbeitete viele Jahre als Radio-Moderator beim BR und war außerdem als Autor sowie als Journalist u. a. für die Süddeutsche Zeitung tätig. Seine Liebe zu Kunst und Kultur und seine soziale Ader gipfeln in der „Skasa-Stiftung“, welcher er nun bereits zu Lebzeiten einen Teil seines Vermögens zu gemeinnützigen Zwecken vermacht hat.
Der Stiftungsbeirat
Herr Skasa ist nicht "nur" Stifter, sondern auch Beiratsvorsitzender und wird unterstützt durch Beirat Albert Hingerl (Altbürgermeister von Poing) sowie durch Beirätin Anja Blum (Journalistin bei der Süddeutschen Zeitung). Der Beirat arbeitet eng mit der Stadt Grafing zusammen was u. a. die Auswahl der zu fördernden Projekte anbelangt.
Die Stiftungsträgerin
Die Stadt Grafing b.München verwaltet die Stiftung, nimmt als Stiftungsträgerin deren rechtliche Vertretung nach außen wahr und führt ihre Geschäfte. Kommunale Ansprechpartnerin ist Wirtschaftsförderin Julia Rainert.
Gemeinnützigkeit & Steuerbegünstigung
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO) und ist dazu berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Im Vordergrund des Stiftungszwecks stehen die folgenden drei Abschnitte der AO:
- Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO),
- die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) sowie
- die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO).
Unterstützt werden sollen insbesondere Kinder und Jugendliche, andere gemeinnützige und steuerbegünstigte Körperschaften sowie sozial benachteiligte Personen bei einmaligen kulturellen, sozialen oder sportlichen Aktivitäten und Anschaffungen. Die von der Stiftung erwirtschafteten Erträge können auch anderen gemeinnützigen Körperschaften zur Verfügung gestellt werden, die dann ihrerseits deren gemeinnützige Verwendung bestimmen.
Stiftungszweck
Auszug aus der Präambel der Stiftungssatzung:
"Aus dem Gedanken, dass Gemeinschaft vor allem durch die Förderung seelischer Entwicklung entstehen und wachsen kann, vor allem durch das Befassen mit kulturellen und sportlichen Tätigkeiten/Veranstaltungen, ist die Stiftung gedacht als „Anschub“ und Finanzhilfe dementsprechender Unternehmungen.
- Gefördert oder unterstützt werden sollen in erster Linie Kinder und Jugendliche.
- Darüber hinaus können auch sozial benachteiligte Personen unterstützt werden.
- Gefördert werden sollen daher:
- Spiele, Lese- und Hör-Erlebnisse, Ausflüge, Geselligkeiten (sofern sie nicht einer Abschottung dienen), Besuche kultureller Institutionen und
- Veranstaltungen (auch eventuelle Busfahrten dorthin und die bei solchen Ereignissen anfallenden Raummieten);
- die Finanzierung oder das „Sponsern“ von z.B. Vorlesern, Aufsichten, Begleitern und Initiatoren, sowie die Materialien für solche Initiativen (z.B. Musikinstrumente, Noten, Bücher, elektronische Geräte...).
[...] Gedacht ist an einen Hilfs- und Notfonds nach Art des „Adventskalenders“ jetzt „Gute Werke“ (der Süddeutschen Zeitung) oder der „Sternstunden“ des BR mit Betonung auf soziokulturellen Anliegen. [...] Die von der Stiftung erwirtschafteten Erträge werden auch gemeinnützigen Körperschaften zur Verfügung gestellt, die dann ihrerseits deren gemeinnützige Verwendung bestimmen. Die Stiftung bedenkt vorrangig gemeinnützige Körperschaften oder sozial benachteiligte oder bedürftige Personen im Gemeindegebiet der Stadt Grafing b.München. Gemeinnützige Körperschaften oder sozial benachteiligte bzw. bedürftige Personen im Landkreis Ebersberg können auch bedacht werden."
Förderanträge
Die Skasa-Stiftung nimmt nun nach und nach ihre Arbeit auf. Obwohl bis zur Auszahlung erster Fördermittel noch etwas Zeit vergehen wird bis alle formalen Voraussetzungen geschaffen sind, können Sie ab jetzt schon Ihre Förderanfragen stellen. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an skasa-stiftung@grafing.de (präferiert) oder eine postalische Anfrage an:
Skasa-Stiftung
Stiftungsträgerin: Stadt Grafing b.München
z. H. v. Frau Julia Rainert
Marktplatz 28
85567 Grafing
Ein Förderantrag wird Ihnen zeitnah hier zur Verfügung gestellt werden, ebenso die Förderrichtlinie mit allen wichtigen Informationen sowie den Fördervoraussetzungen und den damit einhergehenden Verpflichtungen. Bitte lesen Sie vorab die folgenden Auszüge aus der Förderrichtlinie um einschätzen zu können, ob eine Förderung durch die Stiftung für Sie in Frage kommt.
Die Bewerbung ist prinzipiell jederzeit unterjährig während des Geschäftsjahres der Stiftung möglich. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Förderrichtlinie - Kurzusammenfassung
Förderfähig sind:
- Ausschließlich Projekte oder Maßnahmen, die den drei o. g. Zwecken der AO entsprechen,
- andere gemeinnützige Körperschaften (z. B. Vereine oder andere Stiftungen) mit einem aktuellen Gemeinnützigkeitsnachweis des Finanzamts oder
- juristische Personen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 58 Nr. 1 AO oder
- in Ausnahmefällen sozial benachteiligte oder bedürftige Personen mit entsprechenden Bedürftigkeitsnachweisen,
- Projekte von Körperschaften oder Personen mit Sitz bzw. Wohnort in der Stadt Grafing, mindestens aber im Landkreis Ebersberg.
Nicht-förderfähig sind:
- Projekte, die nicht den drei o. g. Stiftungszwecken entsprechen,
- Körperschaften oder Personen, die nicht gemeinnützig bzw. bedürftig sind,
- Projekte, die die Steuerbegünstigung der Stiftung gefährden würden,
- Projekte, die eine Dauersubvention darstellen würden, also nicht einmalig und projektbezogen sind,
- Projekte, die in der vorrangigen Zuständigkeit anderer Träger liegen,
- Projekte, die bereits begonnen wurden (außer in begründeten Ausnahmefällen),
- Projekte, die bereits abgeschlossen sind,
- Projekte, die schon einmal eingereicht und abgelehnt wurden,
- Projekte von antragsstellenden Körperschaften oder Anträge von Personen, die nicht in der Stadt Grafing oder zumindest im Landkreis Ebersberg ansässig sind,
- Projekte, die ausschließlich politische Zwecke verfolgen,
- Projekte, die eine ungesicherte Gesamtfinanzierung haben und
- Projekte, die keine finanzielle oder sonstige Eigenbeteiligung aufweisen.
Spenden & Zustiftungen
Wenn Sie die Skasa-Stiftung und ihren gemeinnützigen Zweck unterstützen möchten, haben Sie die Möglichkeit eine Spende an die folgende Bankverbindung zu tätigen. Die Skasa-Stiftung ist wirksam errichtet und darf Spendenbescheinigungen gemäß § 60a Abs. 1 AO ausstellen.
Bankverbindung:
- Kontoinhaberin: Stadt Grafing b.München - Skasa-Stiftung
- Bank: Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
- IBAN: DE54 7025 0150 0023 7536 01
- Verwendungszweck: "Spende für laufende Mittel der Skasa-Stiftung"
Für Zustiftungen zum Grundstockvermögen kontaktieren Sie bitte vorab die Stiftungsverwaltung unter skasa-stiftung@grafing.de
Durch Ihre Mithilfe können viele gemeinnützige Zwecke in Grafing und in den umliegenden Gemeinden des Landkreis Ebersberg verwirklicht werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Danksagung
Die Stadt Grafing bedankt sich sehr herzlich im Namen aller Bürgerinnen und Bürger bei Herrn Skasa für die überaus großzügige Stiftung und freut sich auf viele spannende Projekte, die dadurch über viele weitere Jahrzehnte hinaus unterstützt werden können.






