Kontakt:
- Julia Rainert
- Stiftungsverwaltung
- Rathausgasse 1 // Raum K16
- 08092 / 703 2117
Allgemeine Informationen
Die Stiftung
Die Skasa-Stiftung ist eine unselbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts und eine sogenannte Ewigkeitsstiftung. Dies bedeutet, dass das eingebrachte Stiftungsvermögen stets erhalten bleiben und der Zweck der Stiftung ausschließlich durch die aus diesem Grundstockvermögen anfallenden Erträge sowie aus Spenden erfüllt werden muss.
Stadt GrafingDer Stifter Michael Skasa
Der im Jahr 1942 geborene Stifter und Grafinger Michael Skasa war der Kultur stets verbunden. Er arbeitete viele Jahre als Radio-Moderator beim BR und war außerdem als Autor sowie als Journalist u. a. für die Süddeutsche Zeitung tätig. Seine Liebe zu Kunst und Kultur und seine soziale Ader gipfeln in der „Skasa-Stiftung“, welcher er nun bereits zu Lebzeiten einen Teil seines Vermögens zu gemeinnützigen Zwecken vermacht hat.
Der Stiftungsbeirat
Herr Skasa ist nicht "nur" Stifter, sondern auch Beiratsvorsitzender und wird unterstützt durch Beirat Albert Hingerl (Altbürgermeister von Poing) sowie durch Beirätin Anja Blum (Journalistin bei der Süddeutschen Zeitung). Der Beirat arbeitet eng mit der Stadt Grafing zusammen was u. a. die Auswahl der zu fördernden Projekte anbelangt.
Die Stiftungsträgerin
Die Stadt Grafing b.München verwaltet die Stiftung, nimmt als Stiftungsträgerin deren rechtliche Vertretung nach außen wahr und führt ihre Geschäfte. Kommunale Ansprechpartnerin ist Wirtschaftsförderin Julia Rainert.
Gemeinnützigkeit & Steuerbegünstigung
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO) und ist dazu berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Im Vordergrund des Stiftungszwecks stehen die folgenden drei Abschnitte der AO:
- Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO),
- die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) sowie
- die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO).
Unterstützt werden sollen insbesondere Kinder und Jugendliche, andere gemeinnützige und steuerbegünstigte Körperschaften sowie sozial benachteiligte Personen bei einmaligen kulturellen, sozialen oder sportlichen Aktivitäten und Anschaffungen. Die von der Stiftung erwirtschafteten Erträge können auch anderen gemeinnützigen Körperschaften zur Verfügung gestellt werden, die dann ihrerseits deren gemeinnützige Verwendung bestimmen.






